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Dach- und Notentwässerung: Leistungsgrenze in Planung und Bauüberwachung


Dach- und Notentwässerung: Leistungsgrenze in Planung und Bauüberwachung

VON DIPL.-ING. UND ARCHITEKT KLAUS D. SIEMON, Ö.B.U.V. SV FÜR HONORARE UND LEISTUNGEN DER ARCHITEKTEN, OSTERODE/HAR

Nach der Fertigstellung von Bauwerken tauchen oft Schäden an den Dacheinläufen und der Notentwässerung auf. Die Dacheinläufe sind undicht und die Notentwässerung funktioniert nicht einwandfrei, weil sie zu gering dimensioniert ist. Dann stellt sich die Frage, wer für die Planung und Bauüberwachung des Bauteils verantwortlich war.

Wer hat also die Dachentwässerung zu planen und wo beginnt die Abwasserinstallation? Mit anderen Worten: Wo liegt die Leistungsgrenze zwischen der Technischen Ausrüstung und der Gebäudeplanung (Architektenleistungen)? Nachfolgend finden Sie die Antwort.

Die fachlichen Grundsätze

Grundsätzlich ist dazu festzustellen, dass das technische Regelwerk keine zwingenden Schnittstellenrichtlinien vorgibt. Es gibt keine Regelungen, die bestimmen, welcher Planungsbeteiligte die Einlaufkonstruktionen plant und ihren Einbau überwacht.

Empfehlungen von Berufsverbänden sind nicht verbindlich.Es kommt deshalb immer auf die individuell vereinbarte Leistungsgrenze an. Die Planungsbeteiligten - Architekt und TGA-Fachplaner - haben im Zuge der Planungsvorbereitung selbst die Festlegung zu treffen, wer die Dacheinläufe in der Flachdachebene plant.

Leistungsabgrenzung in der Praxis

Um klare Schnittstellen zu gewährleisten, sollten bei der Planung und Überwachung von Flachdacheinläufen bzw. der Notentwässerung folgende Regeln zur Leistungsabgrenzung beachtet werden.

Flachdacheinläufe

Es hat sich in der Praxis durchgesetzt, dass die Dacheinläufe in der Dachebene (obere Entwässerungsebene) bis rund 20 cm unter der unteren Flachdachkonstruktion vom Architekten geplant und überwacht werden. Der Architekt ist in dieser Konstellation für die Dichtigkeit der Dachkonstruktion im Bereich des Übergangs Dachabdichtung zu Einlauf und die Durchführung des Einlaufs durch den Flachdachaufbau zuständig.

Er hat aber den Querschnitt der Einläufe mit dem Fachplaner Technische Ausrüstung abzustimmen, in Bezug auf die Aufnahmekapazität.

Für die Dacheinläufe ist damit der Architekt verantwortlich, während Angaben in Bezug auf die Aufnahmekapazität und die Rohrdimensionierung in den Aufgabenbereich des Fachingenieurs fallen. Die Leistung der Technischen Ausrüstung beginnt in dieser Konstellation erst am Rohrstutzen unterhalb des Dacheinlaufs unter dem unteren Abschluss des Dachaufbaus. Die Koordination der Leistungen ist wiederum Sache des Architekten.

Unser Tipp: Diese Schnittstellenabgrenzung hat sich in der Praxis durchgesetzt.

Notentwässerung

Bei der Notentwässerung von Flachdächern sieht es ähnlich aus. Hier kommt es zunächst auf die Art der Notentwässerung an. Liegt die Notentwässerung im Attikabereich und entwässert über die Fassade, dann gilt auch hier die Empfehlung zur Leistungsgrenze, dass der Architekt die Konstruktion der Notentwässerung im unmittelbaren Bereich der Attika-Konstruktion plant.

Gleiches gilt für die örtliche Lage der Notentwässerung. Auch sie ist vom Architekten zu planen. Denn er kennt die Tiefpunkte der Gefällekonstruktion des Flachdachs. Im Attikabereich kommt es außerdem primär auf die Dichtigkeit im Bereich der Dachkonstruktion und die geordnete Wasserführung im Bereich der Fassade, also den geordneten Wasserabfluss an.

Auch die bauphysikalisch eiwandfreie Anordnung (Vermeidung von Kondenswasser) obliegt dem Architekten. Soweit in Bezug auf den Kondensatschutz Planungsanforderungen bestehen, unterfällt das der Koordinationsaufgabe des Architekten. Er muss das Fachbüro für technische Ausrüstung im Hinblick auf die Dimensionierung und Abflussleistung der Wasseraufnahmekapazitäten einbeziehen, ähnlich wie bei der Planung der Dacheinläufe.

Beachten Sie: Wir raten deshalb ausdrücklich davon ab, die Notentwässerung in der Attika durch den Fachingenieur der Technischen Ausrüstung planen und überwachen zu lassen. Denn die Dichtigkeitsanforderungen im Attikabereich sollten nicht von einer Schnittstelle durchschnitten werden. Die Belange der Technischen Ausrüstung, die Abflussleistung (Querschnitt), ist durch Abstimmung des Architekten mit dem Fachingenieur sicher zu stellen.

Beispiel

Die Pläne der Notentwässerung sind bezüglich der Abflussleistung vom Fachingenieur freizugeben. In Bezug auf die Konstruktion gilt das nicht. Hier ist der Architekt derjenige, der die Pläne freigeben soll.

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