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Welche Arten von Sachverständigen gibt es?


* Öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger

Diese Bezeichnung ist gesetzlich geschützt (vgl. § 36 der Gewerbeordnung, § 91HwO). Diese Personen sind von einer öffentlich-rechtlichen Institution (z.B. Industrie und Handelskammer, Handwerkskammern, Ingenieurkammern u.a.) bestellt und vereidigt worden. Hierbei sollten besonders zuverlässige, glaubwürdige, sachkundige und erfahrene Personen bestellt werden. Eine Beaufsichtigung soll durch ihre Bestellungskörperschaft stattfinden.

* Verbandsanerkannter Sachverständiger

Ernennung durch private Sachverständigenverbände (BGH NJW 1984, 2364). Hierbei erfolgt eine Prüfung der Sachverständigen durch den Sachverständigenverband. Er prüft seine Mitglieder in einer Weise, welche mit der Prüfung durch die Kammer vergleichbar ist.

Grundvoraussetzungen wie beispielsweise: besondere Sachkunde, gehobenes Verständnis für rechtliche Zusammenhänge, Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, und Unparteilichkeit sind erforderlich. Besondere Relevanz wird auch dem Nachweis der rechtlichen Handlungskompetenz zugesprochen.

Die entsprechenden Prüfverfahren sind oftmals sehr umfangreich. Verbände beaufsichtigen Ihre Mitglieder ähnlich einer Bestellungskörperschaft und fordern bei Aufnahme in den Verband die eidesstattliche Verpflichtung zur Einhaltung einer Sachverständigenverordnung. Handeln Mitglieder gegen die Sachverständigenverordnung des Verbandes, werden diese von der Organisation ausgeschlossen.

Eine Besonderheit gegenüber einer Bestellungskörperschaft ist die zusätzliche und umfassende Betreuungsfunktion, welche von Verbänden übernommen wird. Missbrauch ist strafbar gemäß §§ 1 u. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

* Zertifizierter Sachverständiger/ Zertifiziertes Sachverständigen - Büro

In Europa gibt es Institutionen, die Personen oder Büros zunehmend nach Ihrer Sachkunde zertifizieren (z.B. Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH). Hierfür gelten besondere Normreihen z.B.: o Zertifizierung nach ISO 9001 Die ISO 9001 Norm ist eine Richtlinie zur Planung und Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems in einem Unternehmen. Die ISO 9001 gibt Maßnahmen vor, welche getroffen werden müssen, um optimale Arbeits- / Organisationsabläufe zu garantieren und damit einen hohen Standard zu erzielen. Speziell für Sachverständige spielt die Zertifizierung eine größere Rolle z.B. im internationalen Geschäft. Weitere Informationen zum Thema Sachverständigen Ausbildung stellt Ihnen unser Partner www.modal.de zur Verfügung.

* Staatlich anerkannter Sachverständiger

Bei einigen seltenen Fachgebieten werden von Landesbehörden, Architekten- oder Ingenieurkammern staatliche Anerkennungen durchgeführt. Dies gilt für folgende Prüfaufgaben: Wärme-, Schall-, Brand-, Standsicherheitsschutz. Diese SV müssen den notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen entsprechen.

* Freier, selbsternannter Sachverständiger

Jeder darf seine Dienste auf einem genau bezeichneten Fachgebiet anbieten, auf dem er über eine gehobene Sach- und Fachkunde verfügt. Grundvoraussetzungen sind z.B. besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Unparteilichkeit. Missbrauch ist gemäß §§ 1,3 UWG strafbar (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

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